Barrierefreiheit von Websites ab 2025

Was Unternehmen wissen müssen

Im Jahr 2025 tritt in Deutschland eine bedeutende Änderung in Kraft: Websites und digitale Dienstleistungen müssen für alle Nutzer barrierefrei sein. Diese Verpflichtung geht aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) hervor, das auf der europäischen Richtlinie des European Accessibility Act (EAA) basiert. Für viele Unternehmen, insbesondere Online-Shops und Dienstleister, bedeutet dies, dass sie ihre digitalen Angebote entsprechend anpassen müssen. In diesem Beitrag erfährst du, was digitale Barrierefreiheit bedeutet, welche Anforderungen bis 2025 erfüllt werden müssen und welche Konsequenzen die Nichteinhaltung haben kann.

Was ist digitale Barrierefreiheit?

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Websites, Apps und andere digitale Inhalte so gestaltet werden, dass sie von Menschen mit verschiedenen Einschränkungen problemlos genutzt werden können. Das betrifft Menschen mit:

  • Sehbehinderungen: Diese Personen benötigen alternative Texte für Bilder oder kontrastreiche Darstellungen.
  • Motorischen Beeinträchtigungen: Hier sind beispielsweise große Buttons und eine vollständige Bedienbarkeit per Tastatur wichtig.
  • Auditiven Beeinträchtigungen: Untertitel für Videos oder Transkriptionen von Audiodateien sind erforderlich.
  • Kognitiven Einschränkungen: Informationen sollten in klarer, einfacher Sprache bereitgestellt und Navigationselemente logisch strukturiert sein.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Warum ist es wichtig?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wurde 2021 verabschiedet, um die EU-Vorgaben des European Accessibility Act (EAA) in nationales Recht umzusetzen. Ab dem 28. Juni 2025 müssen Produkte und Dienstleistungen, die in den Verkehr gebracht werden, barrierefrei sein. Diese Regelung betrifft insbesondere Unternehmen, die ihre Produkte und Dienstleistungen direkt an Verbraucher anbieten, wie etwa:

  • Online-Shops
  • Banken
  • Telekommunikationsdienste
  • Personenbeförderungsdienste
  • E-Book-Anbieter

Wen betrifft die Pflicht zur Barrierefreiheit?

Ab 2025 müssen alle Unternehmen im B2C-Bereich ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten. Auch Dienstleistungen, die über Apps oder Selbstbedienungsterminals angeboten werden, fallen unter das Gesetz. Ausnahmen gibt es für Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von unter 2 Millionen Euro.

Technische Anforderungen an barrierefreie Websites

Die barrierefreie Gestaltung von Websites und Apps orientiert sich an internationalen Standards wie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Hier sind einige der wichtigsten technischen Anforderungen:

  • Alternativtexte für Bilder: Diese Texte ermöglichen es Screenreadern, Bilder für sehbehinderte Nutzer zu beschreiben.
  • Kontrastreiche Farbgestaltung: Damit Texte und grafische Elemente auch von Menschen mit Sehbeeinträchtigungen gut erkennbar sind, müssen ausreichende Kontraste verwendet werden.
  • Tastaturnavigation: Alle Funktionen der Website müssen ohne Maus, nur über die Tastatur, erreichbar sein.
  • Skalierbare Schriftgrößen: Texte sollten vergrößert werden können, ohne dass die Darstellung leidet.
  • Untertitel für Videos: Videos sollten mit Untertiteln versehen werden, damit auch gehörlose Menschen die Inhalte erfassen können.

Herausforderungen und Chancen der Barrierefreiheit

Für viele Unternehmen bedeutet die Umsetzung der Barrierefreiheit zunächst einen gewissen Aufwand. Es müssen bestehende Systeme angepasst und möglicherweise neue Technologien integriert werden. Zudem sind Mitarbeiter-Schulungen notwendig, um sicherzustellen, dass neue Inhalte barrierefrei erstellt werden.

Doch es gibt auch klare Chancen: Barrierefreie Websites sind in der Regel benutzerfreundlicher und besser strukturiert, was die Reichweite erhöht und die Nutzerzufriedenheit verbessert. Zudem können Unternehmen, die frühzeitig auf Barrierefreiheit setzen, einen Wettbewerbsvorteil erzielen und sich als Vorreiter in ihrer Branche positionieren.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Umsetzung der Barrierefreiheit

  1. Bestandsaufnahme: Prüfe deine bestehende Website auf Barrierefreiheit. Es gibt Tools, wie den WAVE Accessibility Tool, die dir helfen, Schwachstellen zu identifizieren.
  2. Planung der Anpassungen: Definiere klare Ziele und Maßnahmen zur Anpassung deiner Website. Dies umfasst oft die Überarbeitung von Design, Texten und der Navigation.
  3. Umsetzung der Änderungen: Arbeite mit Entwicklern und Designern zusammen, um die nötigen Anpassungen gemäß den WCAG-Richtlinien vorzunehmen.
  4. Regelmäßige Überprüfung: Barrierefreiheit ist ein fortlaufender Prozess. Überprüfe regelmäßig, ob deine Website weiterhin den aktuellen Standards entspricht.

Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung?

Die Einhaltung der Barrierefreiheitsvorgaben wird durch Marktüberwachungsbehörden kontrolliert. Unternehmen, die ihre digitalen Angebote nicht anpassen, können mit Sanktionen rechnen. Diese reichen von Einschränkungen beim Produktangebot bis hin zu Rückrufen von Produkten.

Übergangsfristen bis zur vollständigen Umsetzung

Ab dem Stichtag im Juni 2025 haben betroffene Unternehmen fünf Jahre Zeit, um ihre digitalen Angebote vollständig barrierefrei zu gestalten. Dies bedeutet, dass ab 2025 bereits die ersten Anforderungen erfüllt werden müssen, bevor bis spätestens 2030 alle Vorgaben umgesetzt sein müssen.

Fazit: Handlungsbedarf für Unternehmen

Die Verpflichtung zur Barrierefreiheit ab 2025 stellt für viele Unternehmen eine Herausforderung dar, bietet aber auch zahlreiche Vorteile. Barrierefreie Websites sind nicht nur rechtlich vorgeschrieben, sondern auch eine Chance, die Reichweite zu erhöhen und die Kundenzufriedenheit zu steigern. Unternehmen, die frühzeitig mit der Anpassung beginnen, können sich als Vorreiter in einer inklusiven digitalen Welt positionieren. Es ist also ratsam, sich jetzt schon mit den Anforderungen auseinanderzusetzen und die notwendigen Schritte zur Umsetzung einzuleiten.

Weiterführende Links und Ressourcen